Zulassungsbeschränkungen an der Zürcher Fachhochschule

13.01.2011 - Medienmitteilung

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Der Regierungsrat hat die Zulassungsbeschränkung für die Zürcher Fachhochschule erneuert. Der Beschluss betrifft die Zürcher Hochschule der Künste sowie mehrere Bachelorstudiengänge der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Die Festlegungen gelten für die nächsten drei Studienjahre.

Die Überprüfung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen im Jahr 2010 ergab, dass auch in den nächsten Jahren Zulassungsbeschränkungen für neu eintretende Studierende erforderlich sind. Gründe dafür sind in erster Linie die räumlichen Verhältnisse sowie spezifische Studienbedingungen für einzelne Studiengänge, die sich auf den Infrastruktur- und Personalbedarf auswirken (z.B. Unterrichtsformen mit hohem Betreuungsaufwand, verfügbare Praktikumsplätze). Die Zulassungsbeschränkungen beziehen sich wie bisher auf Studiengänge der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst, bei welchen die Zulassung aufgrund einer Eignungsabklärung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt. Die Beschränkungen gelten für die Studienjahre 2011/12 bis und mit 2013/14.

Zulassungsbeschränkungen gelten für Neueintretende

An der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wird die Zahl der Plätze nur für das erste Studienjahr der Bachelorausbildungen festgelegt. Im Departement Gesundheit stehen in der Ergotherapie 72, im Studiengang Hebammen 60, in der Pflege 120 (bisher 90) und in der Physiotherapie ebenfalls 120 Studienplätze zur Verfügung. Im Departement Angewandte Psychologie wurde die Anzahl Studienplätze auf 100 (bisher 70) festgelegt; im Departement Soziale Arbeit stehen im gleichnamigen Studiengang 210 Plätze zur Verfügung.

An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) werden nicht Studienplätze pro Studiengang, sondern neu Platzzahlen für Studienbeginnende auf Bachelor- und Masterstufe pro Departement festgelegt. Dies erlaubt es, auf die Anmeldungen für die einzelnen Studiengänge flexibler zu reagieren und die Studienanwärterinnen und Studienanwärter, die das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, innerhalb des Departements in ihre bevorzugten Studiengänge aufzunehmen. Im Departement Darstellende Künste und Film können 2011/12 75 Studienplätze, 2012/13 95 und 2013/14 91 Studienplätze vergeben werden im Departement Design pro Schuljahr 145, im Departement Kulturanalysen und Vermittlung 111, im Departement Kunst & Medien 96 und im Departement Musik 283 Studienplätze.


Den Regierungsratsbeschluss finden Sie unter www.rrb.zh.ch

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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