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Unternehmenssteuerreform II: Abstimmungsfreiheit wurde verletzt
12.04.2011 - Medienmitteilung
Der Zürcher Regierungsrat sieht die Abstimmungsfreiheit im Fall der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II verletzt. Eine zur Abstimmung eingereichte Beschwerde leitet er als Gesuch um Wiedererwägung an den Bundesrat weiter. Der Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, eine Aufhebung und Wiederholung der Volksabstimmung angesichts des damals äusserst knappen Ausgangs zu prüfen.
Am 16. März hat der im Kanton Zürich stimmberechtigte Nationalrat Daniel Jositsch beim Regierungsrat eine Abstimmungsbeschwerde zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II eingereicht und die Ungültigerklärung des Abstimmungsergebnisses beantragt. Der Regierungsrat hat nun festgestellt, dass beim erwähnten Urnengang die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt worden ist.
Die Aussagen in den Abstimmungsunterlagen des Bundes waren, wie die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements gegenüber dem Nationalrat im März 2011 ausführte, unvollständig. Das Abstimmungsergebnis fiel mit 50.53 Prozent Ja-Stimmen äusserst knapp aus. Es ist nicht auszuschliessen, dass das Ergebnis ein anderes gewesen wäre, wenn der Bundesrat in seinen Prognosen realistische Zahlen verwendet hätte.
Zuständigkeitshalber hat der Regierungsrat die Beschwerde an den Bundesrat als Gesuch um Wiedererwägung des Erwahrungsbeschlusses betreffend der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II weitergeleitet. Es wird Sache des Bundesrates sein, im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Aufhebung und Wiederholung der Abstimmung zu prüfen.
Der Entscheid ist unter www.zhentscheide.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Dienstag, 12. April 2011,
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