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Kantonale Führungsorganisation (KFO)
Bei umfassenden und lang andauernden Grossereignissen sowie bei Krisen und Katastrophen, die grosse Teile des Kantons oder den ganzen Kanton betreffen bzw. eine überkantonale Bedeutung aufweisen, wird die kantonale Führungsorganisation für Krisen und Katastrophen mit einem Fachstab eingesetzt.
Aktuelle Mitteilungen
Rückblick Informationsveranstaltungen 2011
Am 1. Juli 2008 ist das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz vom 4. Februar 2008 (BSG; LS 520) in Kraft getreten, welches u. a. die Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung in ausserordentlichen Lagen sicherstellen soll. In der Zwischenzeit hat nun eine Arbeitsgruppe unter Einbezug des Gemeindepräsidenten-Verbandes (GPV) eine neue Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der Kantonalen Führungsorganisation (KFOV) erarbeitet, welche vom Regierungsrat am 22. Dezember 2010 beschlossen worden ist. Die KFOV ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten.
Gemäss Bevölkerungsschutzgesetz und KFOV bestellen die Gemeinden ihre Führungsorgane, dies als Ersatz für die im Jahre 1998 aufgehobenen zivilen Bezirksführungsstäbe. Um in diesem Zusammenhang die Verantwortlichen von Städten und Gemeinden über die neuen Rechtsgrundlagen und die darin verankerten Pflichten und Aufgaben näher ins Bild zu setzen, organisierte die Kantonspolizei in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern und dem GPV im ersten Halbjahr 2011 mehrere halbtägige Informationsveranstaltungen.
Sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonale Führungsorganisation Zürich
Kantonspolizei Zürich
Führungsunterstützungsabteilung
Bevölkerungsschutz
Kasernenstrasse 29
Postfach
8021 Zürich
Telefon
044 247 22 11
E-Mail
kfozh@kapo.zh.ch
